Amtshandlungen

 Taufe, so geht´s

Die Taufe findet im Gottesdienst der Gemeinde statt. Wann und wo in der Gemeinde Gottesdienst ist, steht auf der Gottesdienstseite. Wer sein Kind taufen lassen möchte, macht zunächst mit dem Pfarrer telefonisch den Termin aus /Rolf Seeger, Telefon 739 56 96. Grundsätzlich kommt jeder Sonntag in Frage. Ausgenommen sind die Gottesdienste, an denen schon andere besondere Feiern stattfinden, wie Konfirmationen und Jubiläumskonfirmationen.
Ein bis zwei Wochen vor der Taufe findet das Taufgespräch statt, zu dem der Pfarrer in die Wohnung kommt. Es dient dem gegenseitigen Kennenlernen und Absprachen für die Gestaltung der Feier im Gottesdienst. Es ist sinnvoll, wenn die Eltern vorher schon einen Taufspruch aussuchen, der dem Kind mit auf seinen Weg gegeben werden soll.
In der Regel bekommt das Kind zwei bis drei Paten. Diese müssen einer christlichen Kirche angehören. Denn aus Sicht der Gemeinde sollen die Paten dabei mithelfen, dass das Kind einen Zugang zum Glauben und zur Gemeinde findet. Dies kann nur von Menschen erwartet werden, die selber auch zur Gemeinde gehören. Oft bringt einer der Paten zum Gottesdienst die Taufkerze für das Kind mit.
Hier finden Sie das Formular für die Anmeldung zur Taufe.


Was tun, wenn ich ein Kind taufen lassen möchte?

Melden Sie sich beim Pfarrer der Gemeinde (739 56 96), der bespricht mit ihnen den Tauftermin.
Taufen finden in den Sonntagsgottesdiensten der Gemeinde statt. Der Pfarrer verabredet mit Ihnen einen Termin für ein Gespräch bei Ihnen zu Hause. Da geht es darum, einander kennenzulernen und den Ablauf der Feier zu besprechen. Schön ist es, wenn Sie selbst sich ein Lied zur Taufe und den Taufspruch aussuchen.
Auch in der evangelischen Kirche ist es inzwischen Sitte geworden, eine Taufkerze für das Kind anzuzünden.
Wichtig bei der Auswahl von Paten ist es, darauf zu achten, dass diese einer christlichen Kirche angehören. Eine "Patenbescheinigung" stellt das zuständige Pfarrbüro oder Gemeindeamt aus.


Was tun, wenn ich einfach nur mal jemanden zum Reden brauche?

Rufen Sie den Pfarrer an. Der kommt zu Ihnen oder verabredet mit Ihnen einen Ort, wo sie ungestört sprechen können. Seien Sie versichert: Alles, was Sie sagen, ist vertraulich und unterliegt der Schweigepflicht.

 


Kircheneintritt leicht gemacht

Einfacher geht es nicht: Beim Pfarrer anrufen (739 56 96), einen Termin ausmachen, dort ein Formular ausfüllen und schon wird man per Handschlag in die Evangelische Kirche aufgenommen. Eine vorherige Glaubensprüfung findet nicht statt. Wer eintreten möchte, ist herzlich willkommen. Die Taufe muss nicht wiederholt werden; denn ein Austritt aus der Kirche macht die Taufe nicht ungültig. Das bei der Taufe gegebene göttliche Versprechen gilt lebenslang: "Ich bin bei euch alle Tage".

Wer nicht getauft ist, kann durch die Taufe Mitglied der Kirche werden. Auch hier genügt ein Anruf beim Pfarrer, bei dem ein Termin für ein Gespräch ausgemacht wird. Die Taufe findet dann in einem Gemeindegottesdienst statt.

Wenn man nicht etwas anderes beantragt, gehört man zu der Gemeinde, in der man wohnt. Damit ist man gleichzeitig Mitglied in der Evangelischen Kirche im Rheinland und der Evangelischen Kirche in Deutschland und gehört zur weltweiten Gemeinschaft aller Christinnen und Christen.

Was tun, wenn ich eine Trauung plane?


Das wichtigste ist, mit dem Gemeindepfarrer einen Termin auszumachen, um die Kirche zu reservieren. Die Nutzung der Wanheimer Kirche kostet 50 €.
Vor der Trauung bespricht der Pfarrer mit dem Paar den Ablauf der Feier. Er freut sich, wenn die Eheleute ihren Trauspruch bereits gefunden haben und von sich aus Lieder vorschlagen.


Traufrage

Bei den Traubekenntnissen ist jeweils nur eine Frage abgedruckt. Die Frage an den Mann oder die Frau ist entsprechend abzuwandeln.

So frage ich nun dich, N.N.,
willst du diese N.N.,
die Gott dir anvertraut,
als deine Frau annehmen,
sie von ganzem Herzen lieben
und bei ihr bleiben
in guten und in bösen Tagen,
bis der Tod euch trennt,
so sag Ja (Ja, mit Gottes Hilfe).

Vor Gott und vor dieser Gemeinde
frage ich nun dich, N.N.:
Willst du N.N.,
den Gott dir anvertraut,
als deinen Ehemann
lieben und ehren
und die Ehe mit ihm
nach Gottes Gebot und Verheißung führen
in guten und in bösen Tagen,
bis der Tod Euch scheidet,
so antworte: Ja (Ja, mit Gottes Hilfe).

So frage ich euch nun, N.N. und N.N.:
Wollt ihr eure Ehe im Sinne Jesu führen,
einander lieben und achten
als Geschöpfe Gottes,
einander verbunden bleiben
auch in Zeiten der Trennung,
zueinander halten
und füreinander da sein
in guten und in schlechten Tagen
bis ans Ende eures Lebens
und dabei vertrauen auf die Kraft Gottes,
auf die Kraft der Liebe,
so bestätigt das durch Euer Ja.

(Möglich ist auch, dass die beiden Eheleute sich gegenseitig das Traubekenntnis zusprechen. Die Frau steckt dem Mann den Ring an und spricht:)

N., vor Gottes Angesicht nehme ich dich an
als meinen Mann.
Ich verspreche dir die Treue
in guten und in bösen Tagen,
in Gesundheit und Krankheit,
bis der Tod uns scheidet.
Ich will dich lieben, achten und ehren
alle Tage meines Lebens

 

 

Der Traugottesdienst

Einen einheitlich vorgeschriebenen Ablauf des Traugottesdienstes gibt es nicht. Es gibt Elemente, die auf jeden Fall dazugehören: Die Feststellung, dass diese Feier im Namen Gottes geschieht. Das Hören auf Gottes Wort. Das Bedenken der eigenen Lebenssituation vor Gott. Das Bekenntnis in Wort und Lied. Das Gebet und der Segen.
In der Kirchenordnung heißt es über die Trauung (Artikel 51): "Die Trauung ist ein Gottesdienst anlässlich der Eheschließung, in dem die eheliche Gemeinschaft unter Gottes Wort und Segen gestellt wird. Dabei bekennen die Eheleute, dass sie einander aus Gottes Hand annehmen und versprechen, ihr Leben lang in Treue beieinander zu bleiben und sich gegenseitig immer wieder zu vergeben."
Der folgende Ablauf für einen Traugottesdienst ist ein Vorschlag, offen für Veränderungen.

  • Glockengeläut
  • Einzug und festliche Musik
  • Begrüßung
  • Lied
  • Meditation zum Eingang
  • Gebet
  • Lesung
  • Lied
  • Predigt
  • Orgelspiel oder andere Musik
  • Anrede an das Paar und Traufrage
  • Traubekenntnis (Ja, mit Gottes Hilfe)
  • Trausegen
  • Lied
  • Abkündigung
  • Fürbitte
  • Vaterunser
  • Segen
  • Schlusslied
  • Auszug

 

Das Traubekenntnis

Nach der Ansprache und dem darauf folgenden Lied oder Musikstück bittet der Pastor das Paar und die Gemeinde aufzustehen. Nun geschieht das, was die meisten als den feierlichen Höhepunkt der ganzen Zeremonie empfinden. Mann und Frau geben sich vor dem Traualtar das Jawort, wechseln die Ringe und bekommen den Segen Gottes zugesprochen.
Dabei sind Jawort und Ringwechsel eine Wiederholung dessen, was schon auf dem Standesamt passiert ist. Dass das gegenseitige Ja nun im Angesicht Gottes und in der ausdrücklichen Berufung auf Gottes Namen ausgesprochen wird, gibt ihm nicht irgendeinen höheren oder tieferen Sinn und auch keine größere Verbindlichkeit. Das auf dem Standesamt gesprochene Ja ist genauso bedingungslos, uneingeschränkt und damit auf Dauer angelegt wie das in der Kirche gesprochene. Der Name Gottes, der in der Kirche angerufen wird, steht nicht für eine höhere Moral, die den Eheleuten abverlangt würde. Er steht für eine Kraft, die den Eheleuten zugeprochen wird. Es wird den Eheleuten gesagt, dass sie ihren Weg nicht allein gehen müssen, sondern ihn gehen können im Vertrauen auf Gott, auf die Kraft der Liebe, die Gott jeden Tag auf´s neue schenkt. Dieser Zuspruch geschieht in Gestalt des Segens, bei dem den Eheleuten die Hände aufgelegt werden, so dass sie spüren: Gott hält seine Hand über uns und segnet uns.
Dabei ist es meistens den Brautleuten überlassen, ob sie beim Segen knien oder stehen, ob sie die Hände auf den Kopf gelegt bekommen oder sich beide die Hände geben und der Pastor oder die Pastorin segnend die Hand darüber legt.

Es folgt eine Auswahl von Texten, die zum Traubekenntnis überleiten.

Was tun, wenn ich in die Kirche eintreten möchte?


Es gibt viele gute Gründe, Mitglied der Kirche zu werden. Wenden Sie sich an den zuständigen Pfarrer und verabreden Sie mit ihm einen Gesprächstermin. Durch das Ausfüllen eines Formulars kann der Eintritt sofort vollzogen werden. Wichtig dafür ist, dass Sie das Taufdatum zur Hand haben. Falls Sie noch nicht getauft sind, findet die Aufnahme in die Kirche durch die Taufe statt.

Und was kostet das?

Der Eintritt ist selbstverständlich kostenlos. Aber die Solidarität mit Arbeitslosen, Schwangerenberatung, Schuldnerberatung, Seniorenbetreuung, Kindertages-stätten und Jugendheimen, Musik und Kultur - all das kostet Geld. All das gehört zum Angebot der Kirche für eine menschenfreundliche Gesellschaft. Und nicht zuletzt die Gottesdienste: für Kinder, für Familien, bei Taufen, bei Hochzeiten, bei Beerdigungen.
Menschen in Gemeinde, Diakonie und vielen weiteren Diensten. Und das kostet auch eine Menge. Für ihren vielen Dienste braucht die Kirche aktive Mitglieder und Geld.
Als Mitglied der Kirche zahlt man Kirchensteuer, sofern man Lohn- oder Einkommensteuer zahlt. Die Kirchensteuer beträgt neun Prozent der Lohn- bzw. Einkommensteuer.


 

Werner Prost: Warum ich evangelisch geworden bin

Die Konfessionsfrage blieb für mich viele Jahre eine Frage zwischen Kirche für den Bauch (katholisch) und Kirche für den Kopf (evangelisch). Obwohl ich mich zu den kopfgesteuerten Menschen zähle, lehne ich dies für die Religion ab, da dieses Empfinden letztlich den Verstand überfordert.
1992 zog ich mit meiner evangelischen Familie nach Wanheim-Angerhausen. Hier lernte ich zunächst, dass Glaubwürdigkeit von Kirche nicht in großen Gotteshäusern erwächst, wo man die Herrlichkeit Gottes bewundern kann, sondern aus den einfachsten Mitteln des Miteinander. Damals habe ich in der Bretterbude des alten Gemeindehauses Beim Knevelshof so Kirche neu erfahren. Seither fühle ich mich angenommen in der Wanheimer Kirche, obwohl ich katholisch blieb. Diese Toleranz ohne jeden Ansatz zur "Missionierung" empfand ich als außergewöhnlich. Mein Austritt aus der katholischen Kirche ist kein Austritt aus Enttäuschung und hat nichts mit aktuellen Problemen dieser Kirche zu tun. Ich habe mich entfremdet von der katholischen Kirche und dem, was dort bedeutend ist: Kommunion und Beichte. Der Austritt war der notwendige Schritt, um ganz dort zu sein, wo ich mich in der Kirche zuhause fühle: in der evangelische Gemeinde Wanheim. Entscheidend war also nicht Kirche für den "Bauch" oder Kirche für den "Kopf" sondern Kirche für den "Menschen", für mich.

17.04.2009 Werner Prost


 

Rechte der Kirchenmitgliedschaft
Wer Mitglied der Kirche ist, kann

  • die vielfachen Angebote von der Jugend-, Erwachsenen- und Senioren- bis zur Bildungs- und Kulturarbeit nutzen.
  • ohne schlechtes Gewissen am Gottesdienst und am Abendmahl teilnehmen.
  • Patin oder Pate werden.
  • seelsorgliche Begleitung sowie die kirchlichen Amtshandlungen wie Trauung und Beerdigung in Anspruch nehmen.
  • sich in vielfältiger Weise ehrenamtlich engagieren.
  • an Presbyteriumswahlen und Gemeindeversammlungen teilnehmen.

Wer Mitglied der Kirche ist, leistet damit einen persönlichen Beitrag, die Gesellschaft sozialer, menschlicher und gerechter zu gestalten. Denn für all diese Werte steht die Kirche.


Wenn es die Kirche nicht gäbe -
keine Taufe, keine Konfirmation,
kein Vaterunser am Grab,
kein Sonntag, nur Werktage,
kein Gottesdienst,
keine Adresse für Nächstenliebe
keine Anlaufstelle für Penner,
keine Pastorin, kein Pastor,
die Bibel vergessen,
jeder mit seinem Glauben allein ...

Rolf Seeger, Telefon 739 56 96