Unterrichtung zum Beginn
Wahlverfahren (§ 11 PWG) Wa/Wo
Liebe Mitglieder der Kirchengemeinde,
am 18. Februar 2024 wird das Presbyterium unserer
Kirchengemeinde / ab dem 01.01.2024 Rheingemeinde neu gewählt.
Das Wahlverfahren beginnt am4. Juni 2023. Alle
wahlberechtigten Mitglieder unserer Kirchengemeinde sind aufgefordert,
bis zum15. Juni 2023 schriftlich Wahlvorschläge beim Presbyterium
einzureichen.
Für das Presbyterium der Rheingemeindewerden
mindestens 18 Kandidatinnen und Kandidaten für das Presbyteriumsamt
gesucht. Außerdem sind 3 beruflich Mitarbeitende in das Presbyterium
zu wählen.
Die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten
müssen am Wahltag mindestens 18 Jahre alt und konfirmiert oder
Konfirmierten gleichgestellt sein. Sie müssen in das Wahlverzeichnis
eingetragen und nach den Bestimmungen der Kirchenordnung zur Leitung
und zum Aufbau der Kirchengemeinde geeignet sein. Darüber hinaus
dürfen sie das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Auch die beruflich Mitarbeitenden müssen die
vorstehenden Voraussetzungen erfüllen.
Bitte reichen Sie mit ihren Vorschlägen auch
die schriftliche Zustimmungserklärung der bzw. des Vorgeschlagenen
ein. Vordrucke hierfür erhalten Sie
in Wanheim: Ev. Gemeindehaus Beim Knevelshof, Präsesfach
Kirche Wanheim, Sakristei
in Wanheimerort: bei Frau Pfarrerin Seeger,
Herrn Pfarrer4 Muthmann und im Verwaltungsamt, Am Burgacker 14-16,
47051 Duisburg.
Die Vorschläge können bei jedem Mitglied
des Presbyteriums oder bei der Verwaltung der Kirchengemeinde, Am
Burgacker 14-16, 47051 Duisburg, abgegeben werden.
Das Presbyterium hat die Kirchengemeinde in 2 Wahlbezirke
eingeteilt.
Für jeden Wahlbezirk werden die Presbyterinnen und Presbyter
getrennt gesucht:
Wahlbezirk 1 Wanheim, 8 Presbyterinnen oder Presbyter
(Beschreibung des Wahlbezirkes) (Anzahl)
Wahlbezirk 2 Wanheimerort, 10 Presbyterinnen oder
Presbyter
(Beschreibung des Wahlbezirkes) (Anzahl)
Die Vorgeschlagenen werden daher dem Wahlbezirk
zugeordnet, der ihrem Wohnort entspricht. Alle Vorschläge werden
wahlbezirksweise auf einem Stimmzettel zusammenge-fasst. Damit kann
jedes wahlberechtigte Mitglied der Kirchengemeinde Kandidatinnen
und Kandidaten aller Wahlbezirke wählen.
Wahlberechtigt ist, wer am 5. Februar 2024, bei
Schließung des Wahlverzeichnisses,
- Mitglied der Kirchengemeinde ist und in deren Gebiet wohnt oder
die Gemeinde-
Zugehörigkeit in besonderen Fällen erworben oder behalten
hat,
- zu den kirchlichen Abgaben beiträgt, soweit die Verpflichtung
hierzu besteht und
- am Wahltag konfirmiert, Konfirmierten gleichgestellt oder mindestens
16 Jahre alt ist.
Das Wahlverzeichnis wird in der Zeit vom 22. Januar
2024 bis 4. Februar 2024 zur Einsichtnahme ausgelegt.
Das Wahlverzeichnis kann wie folgt eingesehen werden.
- sonntags nach den Gottesdiensten, montags - samstags zu den Gruppenzeiten
Das Wahlverzeichnis bleibt hierbei in Gewahrsam
eines zur Verschwiegenheit verpflichteten Mitarbeitenden der Kirchengemeinde,
welcher auf Anfrage eines Mitglieds der Kirchengemeinde Auskunft
über dessen Eintragung gibt.
Die Eintragung ins Wahlverzeichnis ist Voraussetzung
für die Ausübung der Wahlberechtigung.
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